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Ausgabe 2_2015

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15

Gerd Mauke

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Bisher wurden ambulante Pfle-

geleistungen und die Inan-

spruchnahme von Tages- und

Nachtpflege zum Teil aufein-

ander angerechnet. Ab diesem

Jahr kann die Tages- und Nacht-

pflege ohne Anrechnung voll in

Anspruch genommen werden.

Das bedeutet, dass die Kosten

des Pflegedienstes der etwa täg-

lich zum Waschen kommt weiter

erstattet werden und der Pflege-

bedürftige auch beispielsweise

die Tagespflege nutzen kann,

ohne das die zur Verfügung

stehenden finanziellen Mittel

gegeneinander

aufgerechnet

werden.

Die Zuschüsse für Umbaumaß-

nahmen und Pflegehilfsmittel

haben sich ebenfalls erhöht?

Ja, auch hier wurden die Leistun-

gen erweitert. Umbaumaßnah-

men wie ebenerdige Duschen,

breitere Türen oder Rampen

ermöglichen es den Pflegebe-

dürftigen im eigenen Zuhause

oder einer Pflegewohngemein-

schaft zu bleiben.

Für diese Maßnahmen standen

bisher 2.557 Euro pro Maßnahme

zur Verfügung.

Seit Januar sind es 4.000 Euro. Für

Pflegehilfsmittel des täglichen

Verbrauchs, zum Beispiel Einmal-

handschuhe, Desinfektionsmittel

oder ähnliches stehen statt bis-

her 31 Euro jetzt 40 Euro monat-

lich zur Verfügung.

Wie werden pflegende Angehö-

rige unterstützt?

Neben den bereits genannten

Leistungsverbesserungen in der

Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages-

und Nachpflege, die individu-

ellere Lösungen ermöglichen,

indem sie besser kombinierbar

sind und insgesamt mehr Geld

zur Verfügung steht, soll die Ver-

einbarkeit von Familie und Beruf

verbessert werden. Hierfür zahlt

die Pflegeversicherung ab 2015

ein Pflegeunterstützungsgeld als

Lohnersatzleistung für eine zehn-

tägige bezahlte Freistellung vom

Beruf für die Pflege eines Ange-

hörigen, ähnlich dem Kinder-

krankengeld. Diese Möglichkeit

soll Menschen unterstützen, die

kurzfristig die Pflege eines Ange-

hörigen, zum Beispiel nach einem

Schlaganfall, organisieren müs-

sen.

Gibt es auch Verbesserungen in

der stationären Pflege?

Mit dem Gesetz ist die Voraus-

setzung geschaffen worden, den

Betreuungsschlüssel in den Hei-

men zu verbessern.

Die Zahl der zusätzlichen Betreu-

ungskräfte wurde von bisher

rund 25.000 auf bis zu 45.000

erhöht.

Außerdem stehen nun allen

Heimbewohnern die zusätzlichen

Betreuungsangebote zu, bis-

her waren diese den an Demenz

Erkrankten vorbehalten. Das ver-

bessert natürlich den Pflegealltag

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den auch im stationären Bereich

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Das Ziel ist es, eine deutliche

Verbesserung in der pflegerischen

Versorgung zu erreichen.

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