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Ausgabe 2_2015

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Mehr Pflegeleistungen seit 2015

Das Pflegestärkungsgesetz trat

zum 1. Januar 2015 in Kraft und

bringt nicht nur einen um 0,3

Prozentpunkte steigenden Bei-

tragssatz, sondern vor allem

umfangreiche Leistungsverbes-

serungen.

Wir sprachen darüber mit

Birgit

Walter, Teamleiterin Pflegebera-

tung der AOK PLUS

Wie sehen die Leistungsverbes-

serungen aus?

Das Gesetz ermöglicht die besse-

re Kombinierbarkeit der verschie-

denen Pflegeleistungen.

Das Ziel ist es, eine deutliche Ver-

besserung in der pflegerischen

Versorgung zu erreichen. Außer-

dem steigen alle Leistungsbe-

träge um 4 Prozent, sowohl das

Pflegegeld als auch die Pflege-

sachleistungen.

Können Sie ein Beispiel nennen,

wie die finanzielle Veränderung

konkret aussieht?

Seit Januar 2015 stieg dieser

Betrag von 440 Euro auf 458

Euro monatlich. Der Betrag für

Pflegesachleistung, also wenn ein

ambulanter Pflegedienst nach

Hause kommt, stieg beim glei-

chen Beispiel von 1.100 Euro auf

1.144 Euro monatlich.

Die meisten Pflegebedürftigen

werden zu Hause gepflegt.

Was änderte sich dort?

In der ambulanten Pflege gibt

es einige Veränderungen: Nied-

rigschwellige Betreuungs- und

Entlastungsangebote

wurden

gestärkt, Leistungen der Ver-

hinderungs- und Kurzzeitpflege

können besser miteinander kom-

biniert werden und die Leistun-

gen der Tages- und Nachtpflege

wurden ausgebaut.

Außerdem wurden die Zuschüsse

für Umbaumaßnahmen und Pfle-

gehilfsmittel erhöht.

Was ist unter niedrigschwelligen

Betreuungs- und Entlastungsan-

geboten zu verstehen?

Seit diesem Jahr erhalten alle

Pflegebedürftigen 104 Euro oder

208 Euro monatlich. Bisher erhiel-

ten lediglich Demenzkranke bis

zu 100 Euro oder 200 Euro im

Monat. Jetzt erstattet die Pfle-

gekasse auch bei rein körperli-

chen Beeinträchtigungen 104

Euro/Monat.

Dies trifft zum Bei-

spiel auf Pflegebedürftige nach

einem Schlaganfall zu.

Mit dem

Betrag können unter anderem

gemeinsame

Einkäufe,

haus-

wirtschaftliche

Unterstützung,

kochen, vorlesen oder der Arzt-

besuch durch den ambulanten

Pflegedienst oder anerkannte

Alltagsbegleiter vergütet werden.

Außerdem können jetzt bis zu

40 Prozent des Leistungsbetra-

ges der ambulanten Pflegesach-

leistung für niedrigschwellige

Betreuungs- und Entlastungsan-

gebote eingesetzt werden.

Was änderte sich bei den Leis-

tungen der Verhinderungs- und

Kurzzeitpflege?

Wenn der pflegende Angehö-

rige erkrankt oder eine Auszeit

braucht, übernimmt die Pflegekas-

se die Kosten der Verhinderungs-

pflege statt bisher für bis zu vier

Wochen, für bis zu sechs Wochen

im Jahr. Hierfür werden die Kosten

bis zu 1.612 Euro pro Jahr über-

nommen. Ist der Pflegeaufwand

etwa nach einem Krankenhaus-

aufenthalt besonders hoch oder

eine

familiäre

Krisensituation

muss überbrückt werden, so dass

ein stationärer Heimaufenthalt

erforderlich wird, kann statt bis zu

vier Wochen, bis zu acht Wochen

pro Jahr die Kurzzeitpflege in

Anspruch genommen werden.

Gibt

es

Leistungsverbesse-

rungen für Menschen, die in

besonderem Maße an Demenz

erkrankt sind?

Ja. Menschen in der sogenann-

ten Pflegestufe 0 haben erstmals

Anspruch auf alle ambulanten

Leistungen der Pflege. So erhal-

ten die Demenzerkrankten jetzt

erstmals Leistungen zur Tages-

und Nachtpflege oder auch zur

Kurzzeitpflege.

Wie werden die Leistungen für

die teilstationäre Tages- und

Nachtpflege ausgebaut?

Pflege mit Herz

24 Stunden Pflege - Notruf:

0171 50 79 79 9

Ivette Riegel

Diplom-Pflegewirtin (FH)

Examinierte Krankenschwester

Dammstraße 9 • 02708 Löbau

Tel. Pflegedienst: (035 85) 41 51

Tel. Pflegeheim: (035 85) 41 50

E-Mail:

riegel@t-online.de

Wir danken für Ihr Vertrauen

und wünschen Ihnen ein

besinnliches Weihnachtsfest

und viel Glück & Gesundheit

im neuen Jahr!

Das Pflegestärkungsgesetz bringt vor allem umfangreiche Leistungsverbesserungen.

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